Gemäß Artikel 21 des Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus (Amtsblatt der Republik Kroatien Nr. 130/17, 25/19, 98/19, 42/20 und 70/21) erlässt die Gesellschaft MASTER CHARTER d.o.o. mit Sitz in Klis, Prugovo, Bezine 14, OIB: 27750254102 (nachfolgend die Agentur), vertreten durch den Geschäftsführer Stipe Petričević, die nachfolgenden Bestimmungen:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: die AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen der Agentur und juristischen oder natürlichen Personen, die an der Charter einer Yacht zu Unterbringungs und Freizeitzwecken interessiert sind (nachfolgend: der Kunde). Der Kunde schließt mit der Agentur einen Yachtchartervertrag und oder einen Vertrag über die Erbringung zusätzlicher, mit der Charter verbundener Leistungen (nachfolgend: die Yacht).
Artikel 2
- Die Agentur ist eine juristische Person, die beim zuständigen Handelsgericht als Reisebüro mit dem Geschäftsfeld Charter registriert ist. Sie erbringt Unterbringungsleistungen auf Yachten sowie zusätzliche, mit der Unterbringung auf Yachten verbundene Leistungen. Dazu zählen Speisen und Getränke, Transportleistungen, Freizeit und Sportaktivitäten an Bord, Buchung von Reiseleitern, Kinderbetreuung, Massage und vergleichbare Leistungen. Dies erfolgt gemäß den für jede Yacht geltenden besonderen Unterbringungsbedingungen und den offiziellen Preislisten, die dem Kunden zugänglich gemacht werden.
- Die Agentur hat mit Yachteignern Kooperationsverträge geschlossen. Auf dieser Grundlage ist sie befugt, Yachten gemäß den besonderen Bedingungen und offiziellen Preislisten am Markt anzubieten und mit Kunden Yachtcharterverträge und oder Verträge über zusätzliche, mit der Charter der Yacht verbundene Dienstleistungen abzuschließen.
- Als Kunden gelten alle juristischen Personen, natürlichen Personen sowie Vereinigungen, die an der Charter einer Yacht zu Unterbringungs und Freizeitzwecken interessiert sind, ebenso an der Beauftragung zusätzlicher, mit der Charter verbundener Leistungen.
- Der Begriff Kunde umfasst sowohl Endgäste, die die Leistungen unmittelbar in Anspruch nehmen, als auch Reisebüros, die die Charter im Namen von Endgästen abschließen.
YACHTEN
Artikel 3
- Die Agentur erklärt, dass sämtliche zur Charter angebotenen Yachten alle Sicherheitsstandards und Anforderungen erfüllen, die in den geltenden Vorschriften der Republik Kroatien und in einschlägigen internationalen Regelwerken festgelegt sind.
- Die Agentur gewährleistet, dass die Besatzungsmitglieder der Yacht über alle erforderlichen Lizenzen, Zertifikate und Genehmigungen für den Borddienst verfügen und gesundheitlich zur Ausübung ihrer Aufgaben geeignet sind.
- Die Agentur gewährleistet, dass die Yacht und die gesamte Bordeinrichtung ordnungsgemäß funktionieren und für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Unterbringungs und Freizeitleistungen geeignet sind.
- Die Agentur gewährleistet, dass die im Einzelvertrag gecharterte Yacht dem Kunden in der im Chartervertrag festgelegten Art, zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt wird.
- Eigenschaften, Abmessungen und Ausstattung der Yacht, Anzahl und Zusammensetzung der Besatzung sowie Fotos und Videos der von der Agentur angebotenen Yachten sind auf der Website der Agentur verfügbar. Die Agentur übermittelt dem Kunden rechtzeitig alle weiteren Informationen zu einer konkreten Yacht.
- Die Agentur gewährleistet die ordnungsgemäße und vollständige Erbringung der vereinbarten Unterbringungsleistungen an Bord der Yacht im Einklang mit diesen AGB und bewährter Geschäftspraxis.
- Die Agentur garantiert die Authentizität und Richtigkeit sämtlicher bildlicher Darstellungen und Informationen in ihren Werbemitteln bezüglich der Merkmale der angebotenen Yachten und Leistungen.
- Besteht die Yacht aus Holz, stellen Beanstandungen wegen Knarrgeräuschen oder anderer der Holzbauweise innewohnender nautischer Eigenschaften keinen Reklamationsgrund dar.
- Während der Verhandlungen informiert die Agentur den Kunden über etwaige zusätzliche, vom Yachteigner für eine bestimmte Yacht vorgegebene Bedingungen. Diese Bedingungen sind integrierter Bestandteil jedes Chartervertrags.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Artikel 4
- Die Preise der einzelnen Yachten sowie etwaige Rabatte werden auf der Website der Agentur veröffentlicht. Der Kunde wird im Zuge der Verhandlungen über Preise, Zahlungsmodalitäten und mögliche Rabatte informiert. Diese Angaben sind im Vertragsentwurf enthalten.
- Der Kunde leistet innerhalb von drei Tagen ab Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des gesamten Charterpreises für die Unterbringung. Der Restbetrag sowie der Preis vereinbarter Zusatzleistungen sind spätestens 45 Tage vor Einschiffung der Gäste zu zahlen.
- Die Agentur kann im Einvernehmen mit dem Kunden einen abweichenden Zahlungsplan genehmigen. Dieser wird ausdrücklich im Einzelvertrag festgehalten.
- Die Agentur übermittelt dem Kunden den Vertragsentwurf per E Mail. Darin sind Preise, Zahlungsbedingungen und Rabatte klar angegeben, entsprechend den Angaben in der Anfrage des Kunden.
- Unterzeichnet der Kunde den Vertrag nicht, leistet jedoch die Anzahlung innerhalb der darin genannten Frist, gilt der Vertrag als vom Kunden angenommen.
- Unterzeichnet der Kunde den Vertrag nicht und leistet auch keine Anzahlung innerhalb von 15 Tagen ab Versand des Vertrags per E Mail, ist die Agentur an das Angebot nicht mehr gebunden und darf die Yacht für den betreffenden Zeitraum anderen Interessenten anbieten.
Artikel 5
- Der Kunde zahlt den vereinbarten Charterpreis innerhalb der vereinbarten Fristen in erster Linie per Banküberweisung auf die im Chartervertrag angegebene IBAN der Agentur.
- Ausnahmsweise kann der Kunde den vereinbarten Charterpreis gemäß den von der Agentur bereitgestellten Zahlungsinformationen per Kreditkarte begleichen.
- Kreditkartenzahlungen werden über einen autorisierten Zahlungsdienstleister abgewickelt. Die Agentur hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Kreditkartendaten des Kunden.
GÄSTEINFORMATIONEN
Artikel 6
- Nach Abschluss eines Chartervertrags zwischen der Agentur und dem Kunden übermittelt der Kunde der Agentur die Daten der Gäste, die die Unterbringungsleistungen an Bord der Yacht unmittelbar in Anspruch nehmen.
- Für jeden Gast stellt der Kunde folgende Angaben bereit:
- vollständiger Name
- Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsjahr
- Reisedokumentdaten (Dokumentnummer, Ausstellungsdatum, Ausstellungsstaat und ausstellende Behörde)
- besondere Vorlieben oder Anforderungen, zum Beispiel gesundheitlicher, religiöser oder ähnlicher Art
- sonstige Informationen, die die Agentur gemäß den geltenden Vorschriften der Republik Kroatien oder des Staates, in dem die Leistung erbracht wird, zum Zweck der Gästeregistrierung erheben muss
- Die in Absatz 2 genannten Daten werden ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten genutzt. Die Agentur gibt sie nicht an Dritte weiter und verarbeitet sie nicht zu anderen Zwecken als den in den einschlägigen Vorschriften der Republik Kroatien oder des Staates der Leistungserbringung vorgesehenen.
- Die Agentur kann vom Kunden oder vom Gast eine ausdrückliche und eindeutige Einwilligung zur Nutzung bestimmter personenbezogener Daten für eigene Werbe und Kommunikationszwecke einholen.
- Erteilt der Kunde oder der Gast die Einwilligung nach dem vorstehenden Absatz, kann diese jederzeit widerrufen werden. Der Kunde oder der Gast teilt dies der Agentur unmissverständlich schriftlich mit, entweder an die Geschäftsanschrift der Agentur oder über die offizielle E Mail Adresse: info@mastercharter.com.
- Die Agentur löscht personenbezogene Daten der Gäste unverzüglich, sobald sie für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, gesetzliche Vorschriften verlangen eine Aufbewahrung bestimmter Daten.
Artikel 7
- Die Agentur stellt dem Kunden im Einklang mit bewährter Geschäftspraxis und geltendem Recht alle Informationen zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße und vollständige Leistungserbringung sowie für den möglichst sicheren Aufenthalt der Gäste im Land der Leistungserbringung erforderlich sind.
- Die Agentur ist dem Kunden während des gesamten Zeitraums vom Vertragsabschluss bis zum letzten Tag der Leistungserbringung erreichbar.
- Die Agentur ergreift alle in ihrer Macht stehenden Maßnahmen, um einen sicheren und angenehmen Aufenthalt der Gäste zu gewährleisten.
Artikel 8
- Der Kunde verpflichtet sich, allen Gästen, die die vereinbarten Leistungen unmittelbar nutzen, sämtliche von der Agentur bereitgestellten, sicherheits und rechtsrelevanten Informationen zu übermitteln.
- Während der Nutzung der Yacht beachtet der Kunde sämtliche an Bord geltenden Nutzungsbedingungen, die vom jeweiligen Yachteigner vorgegeben sind und integrierter Bestandteil des zwischen Agentur und Kunde geschlossenen Vertrags sind.
- Die Agentur informiert den Kunden bereits in den Verhandlungen über alle Regelungen der Nutzungsbedingungen. Beide Vertragsparteien sind zu deren Einhaltung verpflichtet.
FAHRTZEITEN UND FAHRTGEBIET
Artikel 9
- Die Fahrt erfolgt in der Regel zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. Nachtfahrten sind ausschließlich zulässig, wenn die Sicherheitslage dies erlaubt.
- Im Charterpreis sind grundsätzlich bis zu vier Stunden Fahrt pro Tag enthalten. Wünscht der Kunde eine längere Fahrtdauer, werden die zusätzlichen Stunden gemäß der Preisliste des Yachteigners berechnet.
- Die Gäste sind befugt, die Yacht ausschließlich zu Erholungs und Freizeitzwecken zu nutzen.
- Die Fahrt erfolgt ausschließlich innerhalb der Hoheitsgewässer der Republik Kroatien gemäß Vertrag. Für Fahrten außerhalb der kroatischen Hoheitsgewässer ist die vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur erforderlich. Sämtliche damit verbundenen Verwaltungskosten trägt der Kunde.
- Vor Leistungsbeginn kann der Kunde der Agentur oder direkt dem Kapitän einen Routenvorschlag übermitteln und während der Reise weitere Routenwünsche äußern.
- Der Kapitän bemüht sich, die Routenwünsche des Kunden zu berücksichtigen, soweit dem keine objektiven Gründe entgegenstehen, zum Beispiel ungünstige Wetterlage, notwendige Fahrtdauer oder vergleichbare Umstände.
- Dem Kunden ist bekannt, dass sämtliche Entscheidungen zur Sicherheit der Fahrt letztlich vom Kapitän getroffen werden. Die Wünsche des Kunden werden dabei angemessen einbezogen.
EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN ZUR SICHEREN FAHRT
Artikel 10
- Vor der Einschiffung legt der Kunde der Agentur alle für den rechtmäßigen Aufenthalt in der Republik Kroatien erforderlichen Unterlagen vor.
- Vor der Einschiffung informiert der Kunde die Agentur über etwaige Ernährungspräferenzen, zum Beispiel vegetarisch, koscher oder halal, und über besondere gesundheitliche Umstände, die die Sicherheit der Passagiere beeinflussen können.
- Während der Reise führen die Gäste die für die Behandlung oder Vorbeugung möglicher gesundheitlicher Probleme benötigten Medikamente selbst mit. Weder die Agentur noch der Yachteigner haften für Folgen, die aus der Nichterfüllung dieser Pflicht entstehen.
SICHERHEITSREGELN AN BORD
Artikel 11
- Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Sicherheitsregeln an Bord zu beachten und Handlungen zu unterlassen, die offenkundig eine Gefahr für Gesundheit, Eigentum oder die Sicherheit der Fahrt darstellen. Dies umfasst insbesondere:
- die Besatzung, insbesondere den Kapitän, bei der Ausübung ihrer Aufgaben zu behindern
- Zusatzgeräte wie Beiboot, Jet Ski, Seabob, Kanu und ähnliche ohne Kenntnis oder Zustimmung der Besatzung sowie ohne erforderliche Befähigungsnachweise zu benutzen, sofern solche vorgeschrieben sind
- Zusatzgeräte entgegen den Sicherheitsregeln und ohne Rücksicht auf andere Personen oder Sachen zu verwenden
- auf Masten, Leinen, Netze, Ketten oder ähnliche Teile zu klettern
- körperliche Auseinandersetzungen an Bord zu beginnen oder daran teilzunehmen
- Betäubungsmittel zu konsumieren oder zu besitzen
- Prostitution
- Rauchen in Innenbereichen der Yacht
- während der Fahrt von der Yacht ins Meer zu springen
- sich bei Schlechtwetter auf den offenen Decks aufzuhalten, es sei denn, die Fortbewegung ist notwendig. In diesem Fall erfolgt sie auf eigenes Risiko des Gastes
- unmittelbar nach dem Schwimmen geschlossene Bereiche zu betreten, da Rutschgefahr besteht
- sonstige Handlungen oder Zustände, die eine offensichtliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Personen und Sachen darstellen oder die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sittlichkeit stören
- Der Kapitän ist für die Sicherheit der Yacht, der Besatzung und der Kunden verantwortlich. Die Kunden befolgen die Anweisungen des Kapitäns zur Sicherheit der Fahrt sowie zum Schutz von Personen und Eigentum.
- Der Kapitän ist befugt, jederzeit das Ausschiffen der Kunden und die Beendigung der Reise anzuordnen, wenn durch das Verhalten der Kunden die Yacht, die Besatzung oder sie selbst gefährdet werden oder wenn ihr Verhalten die sichere Fortsetzung der Reise offensichtlich beeinträchtigt oder Personen oder Sachen Schaden zufügen kann.
- Der Kapitän ist befugt, das Ausschiffen und die Beendigung der Reise anzuordnen, wenn Kunden vorsätzlich gegen Gesetze und Vorschriften der Republik Kroatien oder gegen internationale Regelungen und Standards verstoßen, zum Beispiel Betäubungsmittelkonsum, Prostitution, fortgesetzte Störung der öffentlichen Ordnung und Ruhe oder Vergleichbares.
- Wird festgestellt, dass der Kunde vorsätzlich gegen kroatisches Recht verstößt, Sicherheitsstandards bewusst missachtet oder Sachschäden verursacht und infolgedessen die Unterbringung an Bord beendet wird, ist die Agentur nicht verpflichtet, den Betrag für den ungenutzten Teil der Charter zu erstatten.
- Der Kunde haftet für sämtliche Personen und Sachschäden, die auf sein schuldhaftes Verhalten oder auf das Verhalten von Personen zurückzuführen sind, für die er verantwortlich ist, und ersetzt diese Schäden spätestens bis zur Ausschiffung.
- Weder die Agentur noch der Yachteigner haften für Schäden, die Kunden durch riskante Aktivitäten an Bord erleiden, zum Beispiel Sprünge von der Yacht ins Meer, oder durch die Nutzung von Zusatzgeräten, zum Beispiel Wasserski, Jet Ski, Tauchausrüstung, Beiboot und ähnliche.
BEGRENZUNG DER GÄSTEZAHL
Artikel 12
- Es dürfen ausschließlich die Kunden, deren Namen auf der Gästeliste vermerkt sind, an Bord gehen. Die Anzahl richtet sich nach der Gästeliste und den in Kroatien geltenden Registervorschriften.
- Ein späteres Einschiffen von Personen, die nicht auf der Gästeliste stehen, ist nur zulässig, wenn dies zuvor mit der Agentur vereinbart wurde.
- Auf Wunsch des Kunden kann der Kapitän ausnahmsweise Personen, die nicht auf der Gästeliste stehen, den Aufenthalt an Bord gestatten, jedoch nur, solange die Yacht im Hafen liegt.
KINDER UND HAUSTIERE
Artikel 13
- Sind unter den Kunden Kinder, werden Eltern oder Sorgeberechtigte ausdrücklich auf die Notwendigkeit erhöhter Aufsicht hingewiesen.
- Eltern oder Sorgeberechtigte können eigenständig Kinderbetreuungspersonal engagieren.
- Die Kunden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Besatzung nicht verpflichtet ist, Kinder besonders zu betreuen oder zu beaufsichtigen.
- Haustiere sind nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur gestattet. Der Kunde sorgt während des Aufenthalts an Bord für deren sachgemäße Betreuung und Aufsicht.
VERZÖGERUNG BEI DER ÜBERGABE DER YACHT
Artikel 14
- Die Agentur verpflichtet sich, die Yacht dem Kunden im vereinbarten Zustand, zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort bereitzustellen.
- Verzögert sich die Übergabe der Yacht um bis zu 24 Stunden, erstattet die Agentur einen anteiligen Betrag für die ungenutzte Zeit oder verlängert mit Zustimmung des Kunden die Charter um die Dauer der Verzögerung. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des Gesamtbetrags.
- Verzögert sich die Übergabe der Yacht zwischen 24 und 48 Stunden, erstattet die Agentur den gesamten für die Unterbringung erhaltenen Betrag, es sei denn, der Kunde stimmt einer Leistungserbringung mit verhältnismäßiger Preisminderung oder einer Verlängerung der Charter zu.
- Tritt die Unbenutzbarkeit der Yacht nach der Einschiffung ein und dauert bis zu 24 Stunden an, ohne dass dies dem Kunden zurechenbar ist, erstattet die Agentur einen anteiligen Betrag für die ausgefallene Zeit oder bietet eine Verlängerung der Charter oder eine Ersatzyacht gleicher oder höherer Qualität an.
- Tritt die Unbenutzbarkeit der Yacht nach der Einschiffung ein und dauert länger als 24 Stunden an, ohne dass dies dem Kunden zurechenbar ist, erstattet die Agentur einen anteiligen Betrag für die ausgefallene Zeit und ersetzt angemessene Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Transport zum vereinbarten Ausschiffungsort.
- Von den Erstattungspflichten gemäß den Absätzen 2, 4 und 5 ist die Agentur befreit, wenn sie innerhalb der genannten Fristen eine Ersatzyacht mit angemessenem Qualitäts, Komfort und Ausrüstungsniveau zu einem vergleichbaren Preis bereitstellt oder dem Kunden eine Leistungserbringung zum erstmöglichen Termin der laufenden oder der nächsten Saison anbietet.
- Zusätzlich zu Erstattungen steht dem Kunden ein Schadensersatzanspruch zu, sofern der Schaden durch ein Verschulden des Yachteigners oder der Besatzung verursacht wurde.
BESCHWERDEN
Artikel 15
- Der Kunde meldet jede Unregelmäßigkeit im Zusammenhang mit den Unterbringungsleistungen unverzüglich an die Agentur per E Mail: info@mastercharter.com oder, falls dies nicht möglich ist, telefonisch.
- Die Agentur prüft die Beschwerde des Kunden oder Gastes umgehend und bemüht sich je nach Art des Anliegens um schnellstmögliche Abhilfe.
STORNIERUNG
Artikel 16
- Bei Stornierung durch den Kunden ist die Agentur berechtigt, die für die Unterbringung erhaltenen Beträge wie folgt einzubehalten:
- 30 Prozent des gesamten Charterpreises bei Stornierung 90 oder mehr Tage vor Leistungsbeginn
- 50 Prozent des gesamten Charterpreises bei Stornierung 60 bis 89 Tage vor Leistungsbeginn
- 100 Prozent des gesamten Charterpreises bei Stornierung 59 oder weniger Tage vor Leistungsbeginn
- Beendet der Kunde nach Beginn der Unterbringungsleistungen an Bord ohne berechtigten Grund, besteht kein Anspruch auf Erstattung des ungenutzten Teils.
- Storniert der Kunde aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, zum Beispiel Krieg, Streiks, terroristische Aktivitäten, schwere Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, plötzliche Erkrankung oder schwere Körperverletzung oder Vergleichbares, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der bis dahin geleisteten Zahlungen. Die Agentur erbringt die Unterbringungsleistungen jedoch zum erstmöglichen Termin der laufenden oder der nächsten Saison.
- Höhere Gewalt im Sinne des Absatzes 3 ist ein Umstand, der nicht vorhersehbar, nicht vermeidbar und nicht abwendbar war und der objektiv innerhalb von 30 Tagen vor der Einschiffung vorliegt.
- Bei infektiösen Epidemien oder Pandemien liegt höhere Gewalt nur dann vor, wenn 30 Tage vor Leistungsbeginn die zuständigen Behörden der Republik Kroatien oder des Wohnsitzstaates des Gastes offiziell Maßnahmen eingeführt haben, die die Nutzung der Leistung durch den Gast verhindern oder die Erfüllung der Vertragspflicht durch die Agentur unmöglich machen.
- Auch in sonstigen Fällen höherer Gewalt ist ein objektiver Nachweis erforderlich, damit ein Ereignis als höhere Gewalt im Sinne dieser AGB gilt, zum Beispiel vollstreckbare Entscheidungen zuständiger Staatsbehörden, offizielle Verbote, Havarieberichte oder Vergleichbares.
HAFTUNG DER VERTRAGSPARTEIEN
Artikel 17
- Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden ausschließlich im Rahmen ihrer vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten, wie sie in diesen AGB und im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt sind.
- Die Agentur unterhält während ihrer Geschäftstätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung und legt diese auf Verlangen des Kunden vor.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 18
- Diese AGB sind dauerhaft öffentlich auf der Website der Agentur zugänglich. Mit Vertragsabschluss gelten sie für jeden Kunden als bekannt und akzeptiert und werden Bestandteil jedes Einzelvertrags.
- Die Agentur und der Kunde können eine gesonderte Vereinbarung treffen, durch die einzelne, in diesen AGB geregelte Punkte abweichend geregelt werden.
01. Januar 2026
MASTER CHARTER d.o.o.
Stipe Petričević, CEO, Geschäftsführer