MYBA-CHARTERVERTRAG

Wir verwenden den MYBA-Chartervertrag

In unserer Arbeit verwenden wir MYBA-Verträge, Vereinbarungen, die von der Mediterranean Yacht Brokers Association etabliert wurden. Der MYBA-Chartervertrag basiert auf den Western Mediterranean Terms (WMT) und gilt als das beliebteste Vertragsformat, insbesondere für Charterverträge größerer Yachten, die im Mittelmeer kreuzen.

Mastercharter verwendet den international anerkannten MYBA-Chartervertrag

Diese Art von Vereinbarung wird als “plus alle Ausgaben”-Vertrag verstanden, da zusätzlich zur Standard-Chartergebühr der Charterer für Ausgaben wie Treibstoff, Mahlzeiten, Getränke und Liegegebühren aufkommen muss. Die MYBA-Bedingungen umfassen die Miete der Yacht selbst samt aller Wassersportgeräte und Ausrüstungen an Bord. Darüber hinaus sind die Gehälter, Mahlzeiten und Wäsche der Yacht-Crew inbegriffen.

Andererseits werden Speisen und Getränke für Gäste, Treibstoff für die Yacht und Wassersportgeräte, Liegegebühren, Kommunikationskosten und andere Extras durch ein Treuhandkonto gedeckt, das Sie vor Beginn Ihrer Charter einrichten. Typischerweise belaufen sich die zusätzlichen Kosten auf 25% bis 30% der Standard-Chartergebühr, wobei dies je nach Ihren spezifischen Anforderungen variieren kann.

Diese Ausgaben werden üblicherweise durch eine Advance Provisioning Allowance (APA) gedeckt, die wir im folgenden Abschnitt erörtern werden.

Myba charter contract

APA (Advance Provisioning Allowance)

Unabhängig von der Art des Chartervertrags sollten Passagiere sich der Vorauszahlung für Verpflegung und Nebenkosten (allgemein als APA bezeichnet) bewusst sein.

Die APA wurde eingerichtet, um Charterern zu helfen, ihre Bordausgaben auf transparente und nachvollziehbare Weise zu verwalten. Sie dient als Vorauszahlungsfonds, typischerweise in Höhe von etwa 25% bis 30% der Basis-Chartergebühr, und wird verwendet, um variable Kosten wie Treibstoff, Mahlzeiten, Getränke, Liegeplatzgebühren und spezielle Ausrüstung oder Anfragen zu decken. Dieser Prozentsatz kann jedoch je nach den spezifischen Bedürfnissen und Präferenzen der Chartergruppe variieren. Die APA ist in der Regel etwa einen Monat vor dem Boarding fällig und wird direkt an den Kapitän der Yacht überwiesen.

Nach Erhalt verwaltet der Kapitän die APA als eine Art Bordausgabenkonto, tätigt nach Bedarf Einkäufe und führt sorgfältig Buch über alle Ausgaben.

Gäste können jederzeit während der Charter einen aktualisierten Ausgabenbericht vom Kapitän anfordern, um zu überwachen, wie die Mittel verwendet werden. Sollte die APA vor Ende der Reise aufgebraucht sein, wird der Kapitän zusätzliche Mittel anfordern. Um dies zu vereinfachen, entscheiden sich viele Charterer dafür, ein Zweitkonto bei ihrem Charterbroker zu unterhalten, was es dem Broker ermöglicht, bei Bedarf weitere Mittel freizugeben. Alternativ kann auch Bargeld bereitgestellt werden, falls dies bevorzugt wird.

Am Ende der Charter werden der Kapitän und der Hauptcharterer alle Transaktionen gemeinsam überprüfen. Jegliches nicht ausgegebene APA-Guthaben wird dem Charterer zurückerstattet. Der MYBA-Chartervertrag enthält detaillierte APA-Bestimmungen, die Transparenz und gegenseitiges Verständnis zwischen beiden Parteien während des gesamten Buchungs- und Charterprozesses gewährleisten.

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WAS IST MYBA?

Mediterranean Yacht Brokers Association

Die Mediterranean Yacht Brokers Association (MYBA) ist eine renommierte internationale Organisation, die führende Experten aus der globalen Luxusyachtcharterindustrie zusammenbringt. Gegründet im Jahr 1984 hat sich MYBA als Symbol für Autorität und Exzellenz in der Yachtingwelt etabliert und repräsentiert die höchsten Standards, nach denen Fachleute streben.

Diese weltweite Vereinigung umfasst Mitglieder, die auf allen Ebenen des Luxuschartersektors tätig sind. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, gegenseitige Unterstützung zu fördern und die berufliche Entwicklung zu ermutigen, wobei sowohl die höchsten professionellen als auch ethischen Standards gefördert werden.

Die Erlangung der MYBA-Mitgliedschaft gilt als bedeutende Errungenschaft, da sie einen nachgewiesenen geschäftlichen Erfolg und ein starkes Engagement für ethisches Verhalten widerspiegelt. Zusätzlich zur Anerkennung von Exzellenz bietet die MYBA-Mitgliedschaft Zugang zu exklusiven Möglichkeiten und globalen Netzwerken innerhalb der Luxusyachtcharterindustrie.

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Andere Verträge

Buchungsverträge und kroatischer Standardvertrag

Mit über 15 Jahren Erfahrung im kroatischen Yachtchartermarkt haben wir mit einer breiten Palette von Vertragstypen gearbeitet, die in der gesamten Yachtindustrie verwendet werden. Abhängig von Ihren Präferenzen – oder denen Ihrer Agentur – können wir gemeinsam bestimmen, welche vertragliche Vereinbarung am besten für Ihre spezifischen Bedürfnisse geeignet ist.

In den meisten Fällen werden kroatische Standardverträge für Buchungen von Yachten mit einer wöchentlichen Charterrate unter 20.000 € verwendet. Diese Verträge beinhalten typischerweise Folgendes in der Chartergebühr:

  • Crew-Löhne
  • Treibstoff für Hauptmotoren (bis zu vier Stunden Fahrt pro Tag)
  • Generatortreibstoff (24 Stunden pro Tag)
  • Alle Crew-Mahlzeiten und Unterbringung an Bord
  • Vollständige Bettwäsche und Handtücher
  • Yachtversicherung
  • Kundenservice an Bord
  • Aufenthaltsgebühren
  • Nutzung ausgewählter Freizeitausrüstung

Die folgenden Posten sind jedoch nicht im Grundpreis enthalten:

  • Speisen und Getränke
  • Zollgebühren und Chartergenehmigungen (bei Charter außerhalb Kroatiens)
  • Hafen- und Marinagebühren
  • Nutzung von Wasserspielzeugen

Diese Vertragsstruktur ist darauf ausgelegt, die Interessen sowohl des Charterers als auch des Yachteigners zu schützen und einen reibungslosen und sicheren Buchungsprozess zu gewährleisten.

MAKLER

Chartermakler

Die Charterbroker werden Ihnen während des gesamten Vertragsprozesses zur Verfügung stehen, um Sie zu unterstützen und Ihnen beim Verständnis Ihrer Verantwortlichkeiten und Erwartungen behilflich zu sein. Sollten Sie irgendwelche Zweifel oder Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, deren Rat einzuholen.

Die Art des Chartervertrags, der für Ihre Buchung verwendet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, hauptsächlich von Ihrem Kreuzfahrtziel und dem Typ des Schiffes, das Sie chartern. Innerhalb des Yachtchartermarktes werden mehrere Standardverträge häufig verwendet, einschließlich des MYBA-Chartervertrags, der für seine klare Struktur und ausgewogenen Bedingungen für beide Parteien weithin anerkannt ist.

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Vertrag sorgfältig zu lesen, um alle Geschäftsbedingungen zu verstehen. Sollte etwas unklar sein oder Sie weitere Erläuterungen benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihren Broker zur Klärung. Sobald Sie den Charterbedingungen zustimmen, wird Ihr Broker alles für Ihre Überprüfung und Unterschrift vorbereiten.

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  • Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Steuervorschriften der Europäischen Union möglicherweise Mehrwertsteuer auf die gesamte Chartergebühr und Überführungskosten für Charterreisen in EU-Gewässern erhoben wird. Darüber hinaus können in anderen Ländern lokale Steuern anfallen, und unsere Makler werden Sie über die aktuellen Sätze basierend auf Ihrem bevorzugten Kreuzfahrtort und Ihrer Reiseroute informieren.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Berechnung der Treibstoffkosten auch der von Jet-Skis und Beibooten verbrauchte Kraftstoff dem Charterer in Rechnung gestellt wird. Außerdem verbrauchen die Generatoren, die zur Stromerzeugung verwendet werden, während des Ankerns außerhalb des Hafens Treibstoff. Die Treibstoffkosten werden auch durch Entfernung und Reisegeschwindigkeit beeinflusst, bitte berücksichtigen Sie diese Faktoren. Die Liegegebühren können je nach Standort und ob Sie während einer bestimmten Veranstaltung anlegen möchten, zwischen 500 Euro und mehreren tausend Euro variieren.
  • Bei Unterzeichnung des Chartervertrags muss sofort eine Anzahlung von 50% des Charterpreises geleistet werden. In der Regel müssen 45 Tage vor Charterbeginn die restlichen 50% der Charterkosten zusammen mit der Advance Provisioning Allowance, Steuern, Überführungs-/Rückführungsgebühren und allen anderen vereinbarten Kosten bezahlt werden. Der MYBA-Chartervertrag wird häufig als Standardvereinbarung für solche Arrangements verwendet und gewährleistet Klarheit und Professionalität im Prozess.
  • Obwohl es üblich ist, dass ein Charterer, der einen höflichen und aufmerksamen Service von der Crew erfahren hat, ein Trinkgeld gibt, sind Gratifikationen optional. Trinkgelder für die Crew liegen typischerweise im Bereich von 10% bis 15% der Chartergebühr, können jedoch je nach Ihrem Zufriedenheitsgrad variieren.
  • Drogenkonsum ist unter ALLEN Charterverträgen streng verboten, und ein solches Verhalten kann zur sofortigen Beendigung der Charter ohne jegliche Rückerstattung an den Kunden führen.
  • Sicherheitsaspekte werden ebenfalls in den Verträgen behandelt. Der Skipper wird stets sein Bestes tun, um alle Kundenwünsche zu erfüllen, behält sich jedoch das Recht vor, endgültige Entscheidungen zu treffen, um die Sicherheit des Bootes, der Crew und der Gäste zu gewährleisten.
  • Yachten in Kroatien operieren hauptsächlich nach einem Samstag-zu-Samstag-Schema, insbesondere während der Hochsaison.
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